Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe, die in vielen Städten und Gemeinden in Deutschland für das Halten eines Hundes erhoben wird. Jeder Hundehalter ist grundsätzlich verpflichtet, seinen Hund bei der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung anzumelden und die entsprechende Steuer zu entrichten. Die Höhe der Hundesteuer variiert je nach Kommune und kann unter anderem nach Anzahl der gehaltenen Hunde oder rassespezifischen Kriterien gestaffelt sein.
Die Einnahmen aus der Hundesteuer werden in der Regel zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben verwendet, etwa für Infrastruktur, Tierheime oder Maßnahmen im Bereich der Hundehaltung und des Tierschutzes. Mit der Anmeldung erhält der Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband des Hundes getragen werden muss und als Nachweis der Steuerzahlung dient. Für bestimmte Hunde, wie Blindenführ-, Assistenz- oder Rettungshunde, gelten häufig Steuerbefreiungen oder Ermäßigungen. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten sich Hundehalter frühzeitig über die geltenden Regelungen informieren und die Steuer fristgerecht zahlen.