Anbindevorrichtung
Seit 2023 ist die Anbindehaltung in Deutschland verboten und war zuvor lediglich unter bestimmten Auflagen erlaubt. Eine Anbindevorrichtung sollte dementsprechend nur kurze Einsatzzeiten haben. Als Anbindevorrichtung können z. B. die architektonischen Gegebenheiten wie ein Geländer oder eine Laterne genutzt werden. Es gibt aber auch speziell dafür entwickelte Produkte: ein Ring in der Wand, ein Anbindepflock bzw. eine -spirale oder ein zwischen zwei Bäume gespanntes Seil. Daran wird dann die Leine befestigt, die zum Geschirr des Hundes führt. Jede Anbindevorrichtung muss vor dem Anleinen gründlich überprüft werden, um zu gewährleisten, dass sie einem möglichen Ziehen und Reißen des Hundes jederzeit standhält. Achten Sie zudem darauf, dass der Hund innerhalb seines Bewegungsraduis keine Menschen oder gar den Straßenverkehr behindert.